Fördermöglichkeiten

Der Staat fördert berufliche Weiterbildung!

Sie möchten sich beruflich weiterbilden und prüfen, ob Sie dafür eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen können?
Wir haben Ihnen eine Auswahl an weiterführenden Links, die Ihnen einen ersten Überblick über verschiedene Fördermöglichkeiten bieten, zusammengestellt.
Informieren Sie sich über die Förderbedingungen und lassen Sie sich ggf. von den Institutionen oder Beratungsstellen ausführlich beraten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.

Allgemeine Informationen über Fördermöglichkeiten finden Sie auf der bundesweiten Förderdatenbank: http://www.foerderdatenbank.de/

Für Teilnehmende aus NRW gibt es unter Umständen die Möglichkeit, einen

Bildungsscheck http://www.bildungsscheck.com/ zu beantragen
oder ggf. eine Bildungsprämie: www.bildungspraemie.info

SOLLTEN SIE EINEN BILDUNGSSCHECK BEANTRAGEN, ACHTEN SIE BITTE DARAUF, DASS DARAUF ALS ORTSANGABE KÖLN, NICHT MÖNCHENGLADBACH STEHT.

Förderprogramme anderer Bundesländer

Auch in anderen Bundesländern werden Bildungsinteressierte bei der Finanzierung ihrer beruflicher Fort- und Weiterbildung unterstützt. Bitte informieren Sie sich u.a. zu folgenden Programmen:

Bildungsscheck Brandenburg

Weiterbildungsbonus Hamburg

Weiterbildungsscheck Sachsen

Weiterbildungsscheck Thüringen

Qualifizierungsscheck Hessen

Weitere Informationen:

Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung
Bis auf die Länder Bayern, Sachsen und Thüringen haben alle Bundesländer „Bildungsurlaubsgesetze“ erlassen, die einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit im Umfang von 5 Arbeitstagen pro Jahr für berufliche Weiterbildung vorsehen. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung eine Mindestdauer von 3 Tagen en bloc oder 5 Tage in Wochen-Intervallen umfasst. Nähere Informationen finden Sie hier: http://www.bildungsurlaub.de/bildungsurlaub_nrw.html

Steuerliche Absetzbarkeit
Aufwendungen, die Ihnen für Ihre berufliche Fort- bzw. Weiterbildung entstehen, können Sie in der Regel steuerlich in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Fragen zur Absetzbarkeit vom steuerlichen Einkommen als Werbungskosten oder Sonderausgaben beantwortet Ihnen Ihr Steuerberater oder Ihr Finanzamt.

Eine weitere Übersicht über Finanzierungsmöglichkeiten bietet Ihnen auch folgende Seite: https://www.barkreditcheck.de/ratgeber-finanzierung-von-weiterbildung-fortbildung-oder-umschulung/